Allgemeine Geschäfts- und Vermietbedingungen
(1) Geltungsbereich
a. Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen Kunden, die Verbraucher im Sinne des AGB-Rechts sind, und der Energiemanufactur GmbH, Postfach 120643, 10596 Berlin – im Folgenden Energiemanufactur genannt - gelten stets diese Allgemeinen Geschäfts- und Vermietbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
b. Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge
i. Diese ABG
ii. Gesetzliche Regelungen
(2)
Datenschutz
Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV
gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung
mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes. Wir gestatten es
Unternehmen, Ihnen Informationsmaterial zuzusenden. Falls Sie damit nicht
einverstanden sind, schicken Sie uns eine kurze formlose Mitteilung.
(3)
Rechtswahl
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Energiemanufactur und dem Kunden sowie auf die
jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge und den internationalen
Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.
(4)
Ausfuhrkontrolle/Exportverbot
Insbesondere bei technischen Produkten oder auch Computersoftware kann deren
Export bestimmte Drittländer durch das deutsche Exportrecht verboten oder
Genehmigungsvorrausetzungen unterworfen sein. Des Weiteren kann die Energiemanufactur von den
Herstellern aufgrund von Gesetzten in den Staaten ihrer Geschäftssitze
vertraglich auf Exportverbote verpflichtet sein. Der Kunde verpflichtet sich,
sich vor Exporten über mögliche gesetzliche Einschränkungen zu informieren und
diese zu beachten sowie im Einzelfall von axis bei der Bestellung oder bei der Lieferung
Exportverbote ebenfalls einzuhalten .Der Kunde trägt die Kosten für oder im Zusammenhang
mit Exporten selbst.
(5) Verschiedenes
a. Betriebseinstellungen, Nichtlieferung oder Lieferverzug der Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden, Streiks, unvorhergesehene Ereignisse und Naturgewalten sind höhere Gewalt und entbindet die Energiemanufactur von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.
b. Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
c. Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz der Energiemanufactur. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei der Energiemanufactur oder der Versandort des ersten Versenders, der für die Energiemanufactur tätig wird.
d. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
e. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl der Energiemanufactur.
§ 2 Vertrieb
(1)
Vertragsgegenstand
Die Energiemanufactur liefert die vom Kunden bestellten Waren nach Angebotsannahme. Sollte die Energiemanufactur
nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt,
einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird die Energiemanufactur den Kunden
hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten
Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist die Energiemanufactur zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
(2)
Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollte die Energiemanufactur nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht
mehr bei der Energiemanufactur verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden
kann, kann die Energiemanufactur entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten
oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen werden von axis
umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag erstattet.
(3)
Rückgaberecht
[Artikel folgt noch]
(4)
Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab einem Lager der Energiemanufactur. Die Frachtkosten können auf unserer Webseite eingesehen werden. Die
Ware ist bis 500,- € versichert. Auf Wunsch des Kunden kann eine höhere
Frachtversicherung abgeschlossen werden.
(5) Preis
a. Die jeweils angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Falle einer Preisänderung wird die Energiemanufactur den Kunden nach Bestellung informieren. Dieser kann den Auftrag anschließend zu dem geänderten Preis bestätigen. Andernfalls ist die Energiemanfactur berechtigt, den Auftrag nicht anzunehmen.
b. Im Falle einer Bestellung über das Internet gelten die im Shop angegebenen Preise für Bestellungen im e-commerce.
(6)
Eigentumsvorbehalt
Die Energiemanufactur behält sich das Eigentum an aller Ware, die wir an den Kunden ausliefern,
bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Der
Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu benutzen, zu
verwerten oder weiterzuverkaufen. Soweit die Energiemanufactur im Rahmen der Gewährleistung eine
Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der
auszutauschenden Ware wechselseitig indem Zeitpunkt vom Kunden zu axis bzw.
umgekehrt übergeht, in dem einerseits axis die Ware vom Kunden zurückgesandt
bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von der Energiemanufactur erhält.
(7)
Gewährleistung
[Artikel folgt noch]
(8)
Haftung
[Artikel folg noch]
§ 3 Vermietung
(1) Die Vermietbedingungen sind Teil jedes abgeschlossenen Vertrages soweit dieser nichts Abweichendes enthält. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(2) Die Preise der Energiemanufactur gelten als Bruttopreise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen sind vorbehalten. Die Preise verstehen sich ab einem unserer Lager. Die Kosten für den Transport sowie Auf- und Abbau gehen zu Lasten des Kunden, falls nichts anderes vorher schriftlich vereinbart wurde.
(3) Die Angebote sind, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung, rechtsgültig. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich und im Rahmen der Stornierungsfristen möglich.
(4) Der Kunde ist verpflichtet die Energiemanufactur für den Fall, dass er die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen kann oder vom Vertrag zurückzutreten beabsichtigt, unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten. Die Energiemanufactur kann für den Fall, dass der Kunde 21 Tage vor der vereinbarten Mietzeit von diesem Vertrag zurücktritt, gleichwohl aus welchem Grund, vom Kunden einen Schadensersatz in Höhe von 20% des Mietzinses zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch der Energiemanufactur erhöht sich bei Rücktritt von diesem Vertrag innerhalb von 14 Tagen vor der vereinbarten Mietzeit auf 30% des Mietzinses. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor der Mietzeit erhöht sich der Mietzins auf 40% des Mietzinses. Für den Fall, dass der Kunde erst am Tage des Beginns oder am letzten Tage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit zurücktritt, wird der Mietzins zu 100% fällig.
(5) Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückgabe ab einem unserer Lager.
(6) Der Mieter muss sich bei der Abholung der Mietgegenstände durch einen Personalausweis ausweisen können. Er hat für eine ausreichende Transportmöglichkeit zu sorgen. Sollte dies nicht gegeben sein, so kann die Übergabe der Mietgegenstände verweigert werden, oder der Transport kann kostenpflichtig von der Energiemanufactur übernommen werden.
(7) Der Kunde muss die Energiemanufactur über den beabsichtigten Verwendungszweck informieren. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei der Übernahme bzw. vor Versand oder vor Inbetriebnahme der Geräte von dem einwandfreien Zustand und deren Vollständigkeit überzeugen. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu verstehen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit und vom vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
(8) Die empfangenen Mietgegenstände sind nicht versichert.
(9) Die Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, am Tage der Abholung der Geräte in Bar ohne Abzug fällig. Abweichende Zahlungsbedingungenen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung. Sollte keine andere Zahlungsweise vereinbart worden sein, erfolgt die erste Zahlungserinnerung 7 Tage nach erster Rechnungsstellung per normaler Hauspost (zuzüglich 0,55 € Bearbeitungsgebühr). 14 Tage nach der ersten Rechnungsstellung folgt die erste Mahnung mit 5 % Mahngebühr, 28 Tage nach erster Rechnungsstellung die zweite Mahnung zuzüglich 10 % Mahngebühr auf den ehemaligen Preis und die vorherige Mahngebühr, 42 Tage nach erster Rechnungsstellung erfolgt die dritte Mahnung zuzüglich 15 % Mahngebühr, 56 Tage nach erster Rechungsstellung beauftragen wir ein Inkassobüro, den gesamten Betrag einzutreiben. Die dabei anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen. Mahnungen werden per Einschreiben eigenhändig mit Rückschein zugestellt. Dabei fallen pro Mahnung 6,50 € Bearbeitungsgebühr an, die ebenfalls zu Lasten des Kunden gehen.
(10) Die Energiemanufactur behält sich vor, von dem Kunden eine Kaution in Höhe des doppelten Mietpreises einzubehalten.
(11) Bei der Miete von Geräten mit und ohne unserem Personal hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass alles unternommen wird, um einen Schaden oder Verlust der Geräte durch Dritte oder mangelnde Sorgfalt vor, während und nach der Veranstaltung zu vermeiden. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser vereinbarten Pflichten haftet der Kunde in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden und Verluste. Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zu tragenden Reparaturen oder Wiederbeschaffung bei Totalschäden Schadensersatz in Höhe des Mietzinses zu zahlen. Die Reparatur durch den Kunden ist nicht statthaft.
(12) Bei entstandenen Schäden am Veranstaltungsort, die durch den Kunden oder seine Gäste verursacht wurden, übernimm die Energiemanufactur keine Haftung.
(13) Der Veranstalter ist verpflichtet die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden.
(14) Bei der Vermietung unserer technischen Ausrüstung zusammen mit unserem Personal hat der Veranstalter für eine Zufahrt zum Endladeplatz, Aufbaulicht und einen freien Zugang sowie einen ausreichenden Stromanschluss zu sorgen.
(15) Den Mitarbeitern der Energiemanufactur wird eingeräumt, unter bestimmten Umständen (z.B. drohende Beschädigung durch Fremdeinwirkung) die Veranstaltung abzubrechen.
(16) Besondere Vereinbarungen können schriftlich fixiert werden.
Berlin, den 01.01.2008